Einschub vom 28.01.2022:
Die Einordnung unter Infrastrukturmaßnahme/Straßenbahn wirft die
Frage auf, ob die Maßnahme immer noch unter
Hochwasserschadensbeseitigung geführt wird. Hier die Antwort der
Landeshauptstadt/Planungssteuerung vom 28.01.2022:
Bekanntmachung
der Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins im
Planfeststellungsverfahren
zum Vorhaben „Wehlener Straße/Alttolkewitz/Österreicher Straße
zwischen Schlömilchstraße und Leubener Straße“
Die Landesdirektion
Sachsen führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das Vorhaben
„Wehlener Straße/ Alttolkewitz/Österreicher Straße zwischen
Schlömilchstraße und Leubener Straße“ gemäß § 5 Abs. 1, 3 und 4
Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 73 Abs. 6
Satz 2 bis 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ersatzweise eine
Online-Konsultation durch. Dies erfolgt anstelle eines
Erörterungstermins.
Im Rahmen der
Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten, das heißt, der
Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die
Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben bzw. den
benannten Vertretern, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden
Informationen zugänglich gemacht. Hierzu wurden alle rechtzeitig
gegen den Plan erhobenen Einwendungen, alle rechtzeitig abgegebenen
Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen von
Behörden mit der Erwiderung der Vorhabenträgerin in einer
allgemeinen Synopse aufbereitet.
Die
Online-Konsultation findet im Zeitraum von Freitag, 28. Januar 2022,
bis Montag, 28. Februar 2022, statt. Die Teilnahmeberechtigten
können sich bis zum Ablauf der Äußerungsfrist, das ist Montag, 28.
Februar 2022, bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz
(Postfachanschrift), und bei der Landesdirektion Sachsen,
Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder bei
der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden,
schriftlich oder zur Niederschrift sowie elektronisch unter
WehlenerStraße@lds.sachsen.de oder unter 66.2@dresden.de während der
Online-Konsultation äußern. Sofern erwogen wird, die Äußerung zur
Niederschrift bei der Landesdirektion Sachsen zu erklären, bitten
wir um vorherige Terminvereinbarung unter E-Mail:
WehlenerStraße@lds.de oder unter Telefon (03 51) 8 25 32 32.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist von Besuchern bei der
Niederschrift bei der Landesdirektion Sachsen ein Impf-, Genesenen-
oder Testnachweis vorzulegen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
sowie sind die Kontaktdaten zur Erfassung anzugeben. Bitte beachten
Sie auch die Hinweise der Landesdirektion Sachsen unter
www.lds.sachsen.de.
Für die
Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten eine
einführende Präsentation der Vorhabenträgerin zum Vorhaben, die
Planunterlagen sowie die vollständige Synopse (inhaltliche
Gegenüberstellung der Erwiderungen der Vorhabenträgerin zu den
eingegangenen Einwendungen) in anonymisierter Fassung wie folgt
zugänglich gemacht:
■ Digital werden die
Unterlagen (einführende Präsentation und Planunterlagen) auf der
Internetseite der Landesdirektion Sachsen, unter
https://ww.lds.sachsen.de/bekanntmachung, Rubrik – Infrastruktur
– Straßenbahnen – und zudem über das zentrale Internetportal unter
https://www.uvpverbund.de
zur Verfügung gestellt.
■ Parallel dazu wird der
Vorhabenträgerin, den Behörden, denjenigen, die Einwendungen erhoben
oder Stellungnahmen abgegeben haben sowie den in der
Unterschriftenliste benannten Vertretern die auf ihre konkrete
Einwendung eingehende Synopse (einwendungsbezogene Erwiderung der
Vorhabenträgerin) durch individuelle Zustellung zugänglich gemacht.
■ In Papierform werden die
benannten Unterlagen zudem bei der Stadt Dresden, St. Petersburger
Straße 9, 01067 Dresden, im Raum K344, im Zeitraum von Freitag, 28.
Januar 2022, bis einschließlich Montag, 28. Februar 2022,
bereitgestellt. Um Kontakte und damit das Infektionsrisiko zu
reduzieren, bedarf die Einsichtnahme bei der Stadt Dresden einer
vorherigen Terminvereinbarung unter Telefon (0351) 4 88 43 27 oder
per E-Mail 66.22@dresden.de. Die Teilnahmeberechtigung ist gegenüber
der auszulegenden Stelle zu erklären. Aufgrund der Covid-19-Pandemie
ist von Besuchern bei der Einsichtnahme in der Stadt Dresden ein
3G-Nachweis vorzulegen und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Zudem sind die jeweils aktuellen coronabedingten Zutrittsregeln zu
beachten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Stadt Dresden
unter www.dresden.de. Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. In der
Online-Konsultation werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen
Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von
Vereinigungen und die Stellungnahmen von Behörden erörtert. Ihnen
wird hierzu die Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder
elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern.
2. Mit der Möglichkeit zur
Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue,
zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.
3. Die Regelungen über die
Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von
Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).
4. Die Online-Konsultation
ist nicht öffentlich.
5. Die Teilnahme an der
Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben
berührt werden, freigestellt. Die bisher eingegangenen Einwendungen
fließen auch dann in die weitere Entscheidung ein, wenn keine
Teilnahme an der Online-Konsultation erfolgt oder in deren Rahmen
keine weitere Äußerung erfolgt. Eine Wiederholung der bereits
vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht
erforderlich. 6. Die ersatzweise durchgeführte Online-Konsultation
ist mit Ablauf der oben genannten Äußerungsfrist beendet.
7. Eine
Eingangsbestätigung zu den Äußerungen erfolgt nicht.
8. Teilnahmeberechtigte
können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die
Bevollmächtigung ist durch schriftliche Vollmacht gegenüber der
Landesdirektion Sachsen schriftlich nachzuweisen und zu den Akten zu
gegen.
9. Durch die Teilnahme an
der OnlineKonsultation oder durch Vertreterbestellung entstehende
Kosten werden nicht erstattet. Diese Bekanntmachung ist neben der
Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden, im
Sächsischen Amtsblatt und in der örtlichen Tagespresse auch auf der
Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter
http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung, Rubrik – Infrastruktur
– Straßenbahnen – einsehbar und zusätzlich über das zentrale
Internetportal unter
http://www.uvp-verbund.de zugänglich. Datenschutzhinweise
Bei der Teilnahme an der Online-Konsultation, der Abgabe von
Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen
seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses
Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von
der Landesdirektion Sachen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den
geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die
entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13
Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen. de/Datenschutz
einsehbar.
Dresden, 21. Dezember 2021
Landesdirektion Sachsen
Godehard Kamps Abteilungsleiter Infrastruktur |