Home Impressum Datenschutz Hinweise

Amtsblätter 3 + 4 / 2022
 

Nach oben

 

Auszug aus

   Seite 12

Korrektur beachten: 04/2022 Seite 15

LDS Bekanntmachungen/ Infrastruktur/ Straßenbahnen ( bis 28.02.2022)

Einschub vom 28.01.2022:

Die Einordnung unter Infrastrukturmaßnahme/Straßenbahn wirft die Frage auf, ob die Maßnahme immer noch unter Hochwasserschadensbeseitigung geführt wird. Hier die Antwort der Landeshauptstadt/Planungssteuerung vom 28.01.2022:


Bekanntmachung der Online-Konsultation anstelle eines Erörterungstermins im

Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Wehlener Straße/Alttolkewitz/Österreicher Straße zwischen Schlömilchstraße und Leubener Straße“

Die Landesdirektion Sachsen führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das Vorhaben „Wehlener Straße/ Alttolkewitz/Österreicher Straße zwischen Schlömilchstraße und Leubener Straße“ gemäß § 5 Abs. 1, 3 und 4 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 73 Abs. 6 Satz 2 bis 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ersatzweise eine Online-Konsultation durch. Dies erfolgt anstelle eines Erörterungstermins.

Im Rahmen der Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten, das heißt, der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben bzw. den benannten Vertretern, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zugänglich gemacht. Hierzu wurden alle rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, alle rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen von Behörden mit der Erwiderung der Vorhabenträgerin in einer allgemeinen Synopse aufbereitet.

 Die Online-Konsultation findet im Zeitraum von Freitag, 28. Januar 2022, bis Montag, 28. Februar 2022, statt. Die Teilnahmeberechtigten können sich bis zum Ablauf der Äußerungsfrist, das ist Montag, 28. Februar 2022, bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz (Postfachanschrift), und bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder bei der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, schriftlich oder zur Niederschrift sowie elektronisch unter WehlenerStraße@lds.sachsen.de oder unter 66.2@dresden.de während der Online-Konsultation äußern. Sofern erwogen wird, die Äußerung zur Niederschrift bei der Landesdirektion Sachsen zu erklären, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter E-Mail: WehlenerStraße@lds.de oder unter Telefon (03 51) 8 25 32 32. Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist von Besuchern bei der Niederschrift bei der Landesdirektion Sachsen ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sowie sind die Kontaktdaten zur Erfassung anzugeben. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de.

Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten eine einführende Präsentation der Vorhabenträgerin zum Vorhaben, die Planunterlagen sowie die vollständige Synopse (inhaltliche Gegenüberstellung der Erwiderungen der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Einwendungen) in anonymisierter Fassung wie folgt zugänglich gemacht:

■ Digital werden die Unterlagen (einführende Präsentation und Planunterlagen) auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen, unter https://ww.lds.sachsen.de/bekanntmachung, Rubrik – Infrastruktur – Straßenbahnen – und zudem über das zentrale Internetportal unter https://www.uvpverbund.de  zur Verfügung gestellt.

■ Parallel dazu wird der Vorhabenträgerin, den Behörden, denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben sowie den in der Unterschriftenliste benannten Vertretern die auf ihre konkrete Einwendung eingehende Synopse (einwendungsbezogene Erwiderung der Vorhabenträgerin) durch individuelle Zustellung zugänglich gemacht.

■ In Papierform werden die benannten Unterlagen zudem bei der Stadt Dresden, St. Petersburger Straße 9, 01067 Dresden, im Raum K344, im Zeitraum von Freitag, 28. Januar 2022, bis einschließlich Montag, 28. Februar 2022, bereitgestellt. Um Kontakte und damit das Infektionsrisiko zu reduzieren, bedarf die Einsichtnahme bei der Stadt Dresden einer vorherigen Terminvereinbarung unter Telefon (0351) 4 88 43 27 oder per E-Mail 66.22@dresden.de. Die Teilnahmeberechtigung ist gegenüber der auszulegenden Stelle zu erklären. Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist von Besuchern bei der Einsichtnahme in der Stadt Dresden ein 3G-Nachweis vorzulegen und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem sind die jeweils aktuellen coronabedingten Zutrittsregeln zu beachten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Stadt Dresden unter www.dresden.de. Es wird auf Folgendes hingewiesen:

1. In der Online-Konsultation werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen von Behörden erörtert. Ihnen wird hierzu die Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern.

2. Mit der Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

3. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

4. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich.

5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die bisher eingegangenen Einwendungen fließen auch dann in die weitere Entscheidung ein, wenn keine Teilnahme an der Online-Konsultation erfolgt oder in deren Rahmen keine weitere Äußerung erfolgt. Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich. 6. Die ersatzweise durchgeführte Online-Konsultation ist mit Ablauf der oben genannten Äußerungsfrist beendet.

7. Eine Eingangsbestätigung zu den Äußerungen erfolgt nicht.

8. Teilnahmeberechtigte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist durch schriftliche Vollmacht gegenüber der Landesdirektion Sachsen schriftlich nachzuweisen und zu den Akten zu gegen.

9. Durch die Teilnahme an der OnlineKonsultation oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Diese Bekanntmachung ist neben der Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden, im Sächsischen Amtsblatt und in der örtlichen Tagespresse auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung, Rubrik – Infrastruktur – Straßenbahnen – einsehbar und zusätzlich über das zentrale Internetportal unter http://www.uvp-verbund.de  zugänglich. Datenschutzhinweise Bei der Teilnahme an der Online-Konsultation, der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen. de/Datenschutz einsehbar.

Dresden, 21. Dezember 2021

Landesdirektion Sachsen Godehard Kamps Abteilungsleiter Infrastruktur

 
 

copyright © Renner Dresden

Letzte Änderung:  20. Oktober 2024

Home Info-Seite Laubegast Hochwasser 8,25m Sachsen-Bahn-Schweiz*

* siehe Hinweise