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Freiwillige Evakuierung?
 

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Man sollte davon ausgehen, dass die nachfolgenden Aussagen nicht mehr belastbar sind:
 
Die "Leubener Zeitung" hat beim Presseamt hinsichtlich des Begriffs "freiwillig evakuiert" nachgefragt und erhielt von  Sigrun Harter (Redakteurin Presseservice) folgende Antwort aus dem Katastrophenstab:
 

"Die Evakuierungsmaßnahmen während der Hochwasserkatastrophe von Anfang Juni 2013 waren  allesamt freiwillig, d. h. diese Evakuierungsmaßnahmen wurden nicht in Anwendung von § 58 Abs. 1 SächsBRKG durchgeführt.

 

Nach  dieser  Vorschrift  kann  die  Katastrophenschutzbehörde Personen das Betreten  des Katastrophen- und Einsatzgebietes verbieten bzw. sie von dort verweisen.  Alle  im  Katastrophen-  oder Einsatzgebiet anwesenden Personen

hätten  eine  solche  Anordnung  unverzüglich  zu befolgen, wobei nach § 59 SächsBRKG  Widerspruch  und  Anfechtungsklage  keine  aufschiebende Wirkung hätten.

 

Bei  den  Evakuierungsmaßnahmen  der  Hochwasserkatastrophe von Anfang Juni handelt  es  vielmehr  um Empfehlungen, ein bestimmtes Gebiet bis zu einem bestimmten  Zeitpunkt  freiwillig  zu  verlassen,  die einhergingen mit dem Angebot  auf  Hin-  und  Rücktransport sowie Unterbringung durch die untere BRK-Behörde, da dazu auf planerisch vorbereitete Ressourcen zurückgegriffen hat.

 

Dieser  freiwillige Charakter der Evakuierungsmaßnahmen war gerechtfertigt, da eine akute Gefahr für Leib oder Leben nicht bestand, gleichwohl aber die Infrastruktur  in den betroffenen Gebieten während des Hochwassers nur noch eingeschränkt aufrecht erhalten werden konnte.

 

Der Zutritt zu den evakuierten Gebieten war denjenigen, die vom Angebot auf freiwillige  Evakuierung  Gebrauch gemacht  hatten,  während der Dauer der Evakuierung  jederzeit  möglich,  wobei  durch Polizeikräfte sichergestellt wurde,  dass  (neben  Einsatzkräften)  nur  solche Personen die Grenzen der Evakuierungsgebiete  passieren konnten, die nachweislich in den betreffenen Gebieten wohnten (Ausweiskontrolle)."

 

copyright © Renner Dresden

Stand: 23. März 2024

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