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15km-Corona-Radius [H]
 

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Sächsische Coronaschutzverordnung vom 14.12.2020/11.01.2021:

Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund

Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen.

Der Wohnbereich ist nicht definiert. Es kann sowohl ein Stadtteil, als auch eine Stadt sein. Die Medien definieren es für Sachsen als die Wohnung oder den Arbeitsplatz. Die Bundesregierung versteht unter dem Bewegungsbereich einen Bereich von 15 km um die Stadtgrenze, siehe unten.

Variante 1:  Laubegast-online, 15km Bewegungsradius um Laubegast

Variante 2: Berliner Morgenpost

Bewegungsbereich um die Stadt Dresden

Variante 3: Geoviewer Sachsen

15km Bewegungsradius um den Mittelpunkt von Laubegast

        

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Stand: 31. Mai 2024

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