Sächsische
Coronaschutzverordnung vom 14.12.2020/11.01.2021:
Verlassen der Wohnung nur mit
triftigem Grund
Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15
Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder
gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der
Kontaktbeschränkungen.
Der Wohnbereich ist nicht definiert. Es kann sowohl
ein Stadtteil, als auch eine Stadt sein. Die Medien definieren es
für Sachsen als die Wohnung oder den Arbeitsplatz. Die Bundesregierung
versteht unter dem Bewegungsbereich einen Bereich von 15 km um die
Stadtgrenze, siehe unten.
Variante 1: Laubegast-online, 15km Bewegungsradius um Laubegast
Variante 2: Berliner Morgenpost
Bewegungsbereich um die Stadt Dresden
Variante 3: Geoviewer Sachsen
15km Bewegungsradius um den Mittelpunkt von Laubegast