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Fragen an den Dresdner vom 05.04.2025 und Antworten vom
07.05.2025 von Frau Jähnigen, zweite Bürgermeisterin (Antworten
Kursiv)
Stromelbe
Welche
Ergebnisse wurden bei der Variantenuntersuchung erzielt (1)? Welche
Variante wird weiter verfolgt (2).
Gibt es
die Arbeitsgruppe mit interessierten Bürgern noch, wo findet man die
Ergebnisse (3)
Wie ist
der Terminplan für den weiteren Ablauf (4)?“
Eine
Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Trassenführung wurde bis
zum aktuellen Zeitpunkt nicht
getroffen. Die Bearbeitung der im Herbst 2024 beauftragten
Machbarkeitsstudie zur Analyse grundlegender Trassenvarianten
erfolgt stufenweise in Arbeitspaketen. Planungsziel sind die
Untersuchung und
Herausarbeitung einer technisch machbaren und genehmigungsrechtlich
umsetzbaren Lösung, die von
der Öffentlichkeit mehrheitlich mitgetragen werden kann. Die
Zwischenergebnisse der ersten beiden Arbeitspakete sollen im Mai
2025 vorliegen und können der Öffentlichkeit voraussichtlich im 3.
Quartal 2025 vorgestellt werden. Die zeitweilig im Rahmen der
Bürgerbeteiligung 2021/2022 tätige Arbeitsgruppe aus engagierten
Bürgerinnen und Bürgern ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr
aktiv. Sie trat insbesondere zur Aktualisierung der Aufgabenstellung
der o. g. Machbarkeitsstudie (bzw. Grundlagenuntersuchungen)
zusammen. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses 2021/2002 sind im
Internet veröffentlicht unter
www.dresden.de/leben-mit-dem-fluss bzw.
https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=23782.
„M30
Warum wird
die M30, mit Ausnahme des Bereichs Leubener Str. nicht realisiert
(5)?
Im
Hochwasserfall müsste nur der Bereich Leubener Straße mit Sandsäcken
verbaut werden. Wie ist der
Terminplan für den weiteren Ablauf (6)?“
Die von
Ihnen favorisierte Umsetzung der M30-Herstellung der
planfestgestellten (stationären) Schutzlinie ohne einen mobilen
Hochwasserschutz auf der Leubener Straße - entspricht der in 2024
mit der Landesdirektion Sachsen abgestimmten Vorgehensweise. Sobald
der Fördermittelbescheid des Freistaates
Sachsen vorliegt, kann der Baubeginn geplant werden. Zudem werden
dann die gegenwärtig aus Kostengründen ausgesetzten
bauvorbereitenden Maßnahmen wiederaufgenommen.
„Evakuierungsweg
Salzburger Straße
Wie ist
der Stand dieses Projektes (7)?
Warum wird
beim „Blauen Band" der Evakuierungsweg weiterhin nicht
berücksichtigt (8)? Für den Evakuierungsweg wurden umfangreiche
Berechnungen durchgeführt, in deren Ergebnis ein Damm verworfen
wurde. Warum werden nunmehr beim Blauen Band genau in diesem Bereich
Dämme mit Bewuchs vorgesehen
(9)?
Wie ist
der Terminplan für den weiteren Ablauf (10)?“
Die im
Auftrag des Umweltamtes erstellte Machbarkeitsstudie zur
„Höherlegung der Salzburger Straße“
mit dem Ziel der Schaffung eines gesicherten Evakuierungswegs behält
in ihren Grundaussagen weiterhin
ihre Gültigkeit. In der Planung zum “Blauen Band Geberbach" (BBG)
wurden die Ergebnisse der Machbakeitsstudie bereits berücksichtigt.
In der
aktuellen Entwurfsplanung (einer frühen Phase der Planung) zum BBG
wird der gewässerbegleitende Bewuchs des Niedersedlitzer Flutgrabens
nur schematisch, qualitativ im Sinne eines „gewässerbegleitenden
Grünzuges“ dargestellt. Eine grundsätzliche gewässerbegleitende
Bepflanzung des Geberbachs ist in dem quer zur Abflussströmung der
Elbe im Altelbarm liegenden Gewässerabschnitt des Geberbachs nicht
vorgesehen. Ebenso ist in diesem Abschnitt keine Eindeichung des
neuen Gewässerverlaufes in dem im Abflussbereich des Altelbarms
liegenden Bereichs geplant.
Hochwasserangepasste Pflanzungen wie hochstämmige Einzelpflanzungen,
die einer Verkrautung/Verbuschung der Gewässer und Uferbereiche des
Niedersedlitzer Flutgraben (und des Altelbarms) entgegenwirken, sind
im Einzelfall möglich, wenn für diese eine wasserrechtliche
Genehmigung nach entsprechender Prüfung erteilt werden kann.
Konkretere Aussagen zu Standort/Anzahl/Art der Pflanzungen werden
erst in den weiteren Planungsphasen erarbeitet und abgestimmt.
Für die
Fortsetzung der Planung zur Höherlegung der Salzburger Straße sind
die Ergebnisse der hierzu
vorlaufenden Untersuchung zur Evakuierung des Stadtteils Laubegast
abzuwarten. Ebenso steht vor dem
Hintergrund der aktuellen Haushaltslage der Landeshauptstadt Dresden
die Frage der Priorisierung bzw.
Finanzierung der Baumaßnahme.
„Elbarm
Der Elbarm
sollte von Abflusshindernissen befreit werden, deshalb auch der
Rückbau von Gärten. Allerdings kann man eine gegenläufige
Entwicklung beobachten.
Das
Großgrün breitet sich aus, an der Leubener Straße wurden Zäune
errichtet und Büsche und Bäume
nicht mehr gepflegt.“
Das
Ziel der Verbesserung der Abflussverhältnisse der Elbe im Altelbarm
wird durch das Umweltamt auch
weiterhin verfolgt und sukzessive umgesetzt. Insofern können wir
Ihre Beobachtungen der gegenwärtigen Situation an der Leubener
Straße nicht teilen.
Östlich
der Leubener Straße fanden im Vergleich zu den Vorjahren sowohl auf
den Vereinsflächen des Naturschutzbundes (den Laubegaster Weg
tangierend) als auch auf den städtischen Flächen südlich des
toom-Baumarkts verstärkt Pflegemaßnahmen statt.
So wurden
Ende 2023 vom Naturschutzbund in Vorbereitung der Beweidung seiner
Flächen mit Schafen und Ziegen
Wildschutzzäune errichtet. Der teils dichte Brombeerbewuchs von bis
zu ca. 3 Meter Höhe
wurde in diesem Zusammenhang beseitigt, der durch Sukzession
entstandene Baumbestand nach naturschutz- und wasserfachlichen
Kriterien deutlich reduziert. Die Beweidung erfolgt mittlerweile
auch auf den o. g.
städtischen Flächen. Die Wildschutzzäune lassen sich im
Hochwasserfall rechtzeitig abbauen, da sie ausgehakt und aufgerollt
werden können.
Die
westlich der Leubener Straße vorhandenen Zäune (teils mit
Stacheldraht) sind ein Relikt des vorigen
Privateigentümers und wurden keinesfalls neu errichtet. Für quer zur
Fließrichtung der Elbe verlaufende
Zaunabschnitte ist ein Rückbau vorgesehen bzw. die Umrüstung zu
demontierbaren Abschnitten; nur
kleine, hochwasserverträgliche Abschnitte wurden aktuell repariert
bzw. erneuert.
„In den
Randbereichen des Elbarms wurden umfangreich Baumpflanzungen
vorgenommen. Der abgebrochene Teil der Gartenanlage Salzburger
Straße befand sich in geringerem Umfang im Elbarm als die
jetzigen Neupflanzungen.
Erklären
Sie bitte diese Widersprüche (11)“
Planungen
zu Baumpflanzungen bedürfen in rechtswirksamen
Überschwemmungsgebieten, insbesondere in deren zugehörigen
Abflussgebieten, grundsätzlich einer wasserrechtlichen Genehmigung.
In den Randbereichen des
Altelbarms weisen abflussparallele Bepflanzungen, insbesondere im
Altelbarm mit langsamen
Fließgeschwindigkeiten kein Potential für signifikante
Verschlechterungen der Abflussverhältnisse für die Ober- und
Unterlieger auf. Für
die von Ihnen angesprochenen Pflanzungen, vermutlich in
Nähe des Toeplerparks, liegen diese Voraussetzungen vor. Die
abflussparallelen Pflanzungen einer Baum und Heckenreihe am linken
„Ufer“ des Altelbarms wurden als Ausgleichmaßnahme im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens zum Komplexvorhaben “Wehlener
Straße/Alttolkewitz/Österreicher Straße“ der
Landeshauptstadt Dresden durch die Obere Wasserbehörde der
Landesdirektion Sachsen wasserfachlich
geprüft und planfestgestellt.
Der noch
laufende Rückbau gewässernaher Parzellen im Kleingartenverein
Salzburger Straße zielt nicht
nur auf die Verbesserung der Abflussbedingungen im Altelbarm ab,
sondern auch auf die wasserrechtliche Vorgabe des
Wasserhaushaltsgesetzes zur Freihaltung des Gewässerrandstreifens
(hier Niedersedlitzer Flutgraben) von Bebauung. Zugleich wird mit
dem aktuell laufenden Rückbau die langfristig geplante
Renaturierung des in diesem Abschnitt stark kanalisierten
Niedersedlitzer Flutgrabens in Umsetzung der
europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorbereitet.
„Zwischen
dem Fußweg zum Toeplerpark und der Interimsstraße wurden
Absteckungen vorgenommen, was soll dort gebaut werden (12)?“
In
diesem Bereich wurden Bohrpunkte für Baugrunduntersuchungen
abgesteckt. Diese sind Bestandteil
des Erkundungskonzeptes im Rahmen des Projektes "Blaues Band
Geberbach.
„Fischtreppe
Das Jahr
2024 war geprägt durch Starkregen im Wechsel mit Trockenheit.
Elblachen und Flutgraben waren
überflutet oder ausgetrocknet. Wie soll die Fischtreppe unter diesen
Bedingungen funktionieren (13)? Nochmals, es ist der sichere Tod der
Tiere.“
Hierzu
gibt es keine neue Sichtweise gegenüber unserer Antwort auf Ihre
Anfrage vom Februar 2024. Der
im Altelbarm mit seinen Dammlagen technisch ausgebaute
Niedersedlitzer Flutgraben kann die Auswirkungen der veränderten
klimatischen Bedingungen mit anhaltenden Trockenperioden im Wechsel
mit Starkregen nicht in
geeigneter Weise kompensieren. Der geplante Gewässerausbau des
Geberbachs bzw.
des
Niedersedlitzer Flutgrabens sieht daher Gewässerstrukturen mit
ausgedehnten lokal angelegten, länger wirksamen
Rückzugsmöglichkeiten für wassergebundene Lebewesen vor.
Um die
Maßnahmen gezielt zu planen, misst die TU Dresden seit fünf Jahren
u. a. den Wasserstand an drei
Stellen des Gewässers, z. B. an der Brücke auf Höhe des
Toeplerparks. Dadurch können die Anzahl
der Tage, an denen das Gewässer trockenfällt, ermittelt und
Gewässerstrukturen, insbesondere verbleibende Restlachen als
Rückzugsort für aquatische Organismen, in der Planung berücksichtigt
werden.
„Radwegkonzept
Die
Schilder auf dem Elberadweg haben nichts gebracht.
Rücksichtslosigkeiten und Aggressivität nehmen weiterhin zu. Die
30iger Schilder werden nicht beachtet. Das touristische Radfahren
(problemlos) muss dringend vom
sportlichen Radfahren getrennt werden. Was haben Sie vorgesehen
(14)?“
Es
ist nicht nachvollziehbar, auf welche "Schilder" bzw. Markierung
sich bezogen wird. Bezüglich der
Trennung von Fuß- und Radverkehr ist im Radverkehrskonzept nichts
vorgesehen.
„Die
Interimsstraße soll vollständig zurück gebaut werden. Wäre es nicht
sinnvoller eine Radwegbreite zu
erhalten, Fuß- und Radweg zu trennen, diesen Weg in das
Radwegkonzept zu integrieren, auf die
Brücke zu verzichten und die Mittel für den Evakuierungsweg
Salzburger Straße einzusetzen (15)?
Interimsstraße
Der
Rückbau der Interimsstraße hat nichts mit Nachhaltigkeit zu tun.
Gibt es den keine vernünftige Ideen die Straße in Teilen in das
Buga-Konzept zu integrieren (16)?
Ich könnte
mir die Erhaltung als Rodelberg (Laubegaster Seite), Übungshang für
Inlineskater (Tolkewitzer Seite), Ballspielflächen, Großspielflächen
(Schach), Sitzgruppen u.a. vorstellen. Der Durchlass müsste
natürlich beseitigt werden (Anstaugefahr, wie im Herbst 2024). Eine
kleine Holzbrücke könnte die
Verbindung zwischen den Seiten sein.“
Der
Rückbau der temporären Fahrbahn ist eine Auflage des
Planfeststellungsbeschlusses der Maßnahme Wehlener
Straße/Alttolkewitz/Österreicher Straße. Die temporäre Fahrbahn
wurde seitens der oberen und
unteren Wasserbehörde im Planfeststellungsverfahren nur für eine
temporäre Nutzung mit
Auflagen aufgrund des Hochwasserschutzes genehmigt. Eine weitere
Nutzung der provisorischen Fahrbahn
ist damit nicht möglich.
„BUGA
Welche
Hochwasserschutzmaßnahmen für die Buga und Laubegast werden in
diesem
Rahmen
realisiert (17)?
Teile des
Elbarmes, einschließlich Sportplatz an der Salzburger Str. wurden im
Herbst 2024 beim Starkregen (100 l/m²) geflutet. Wie wollen Sie das
Buga-Gelände im Elbarm schützen, da bekanntlich die jetzigen Dämme
des Flutgrabens zurückgebaut werden sollen (18)?“
Eine
umfassende Beantwortung der Fragestellungen ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht möglich.
Die
vorliegende Machbarkeitsstudie zur BUGA bzw. die ihr
zugrundeliegenden Planungen (wie z. B. die
Vorzugsvariante zum Blauen Band Geberbach) haben nicht die für die
Beantwortung solcher Fragen erforderliche inhaltliche Tiefe. Die
detaillierte Erschließungsplanung zur BUGA hat noch nicht begonnen.
Bereits
vor der Planung der BUGA ist die Planung des Bereiches Pirnaer
Landstraße/Lassallestraße/Salzburger Straße als Teil des Projektes
„Blaues Band Geberbach" begonnen worden. Bereits abgeschlossene
Planungen liegen für den Bereich Toeplerstraße/Marienberger Straße
vor.
Hier wird
über die Wehlener Straße hinweg die Verbindung von der Radroute Ost
(Kipsdorfer Straße) zum
Elberadweg hergestellt, vernetzt mit der neuen Radwegverbindung aus
dem Geberbach-Projekt von der
Lassallestraße (o. g. Knoten), die Salzburger Straße und die
Basedowstraße zur Toeplerstraße.
Zum
jetzigen Zeitpunkt können zu Ihren obigen Fragen nachfolgende
grundsätzliche Aussagen getroffen
werden. Ich möchte zu Details auf die oben genannten umfangreichen
Informationen verweisen, die im
Internetauftritt der Landeshauptstadt Dresden zur Verfügung gestellt
werden:
- In
den Planungen zur Hochwasserschutzmaßnahme Z1 und zum Blauen Band
Geberbach wird auch die
Evakuierungsthematik mitbetrachtet. Dies wird den grundlegenden
Umgang mit der Salzburger
Straße einschließen. Mit den dazu geplanten Lösungen können dann
verkehrsorganisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die
auch der BUGA zugutekommen.
- Das
Areal um die Kiesseen und den Trümmerberg Leuben soll entsprechend
seines heutigen Charakters naturbelassen bleiben und soll deshalb
während der BUGA nicht eingefriedet werden. Es würde
deshalb auch im BUGA-Zeitraum weiterhin von jedermann ungehindert
durchquert werden können.
Zugleich
wird neben dem Natur- und Landschaftsschutz damit auch dem
Hochwasserschutz Rechnung getragen.
„Wie
wollen sie Einnahmen generieren, wenn der gesamte Bereich
Trümmerberg und Kiesseen frei zugänglich sein soll (19)?“
Das Areal
Trümmerberg und die Kiesseen Leuben wurde bereits im Rahmen der
BUGA-
Machbarkeitsstudie nicht als sogenanntes Bezahlareal geplant.
„Wie
wollen sie den Transport der Besucher mit dem ÖPNV realisieren, wenn
die Angebote der DVB zusammen
gestrichen werden und die Fähren nicht mehr fahren (20)? Die
Beschlüsse der letzten Woche sind wenig überzeugend. Obwohl alle
mehr fordern, soll eingespart werden!“
In den
Folgejahren wird eine Konkretisierung der BUGA-Planung
herbeigeführt. Darauf aufbauend
wird ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept erstellt, welches die
BUGA-Standorte miteinander verkehrlich verbindet. Dies beinhaltet
sowohl Maßnahmen zur Abwicklung des Individualverkehrs als
auch des öffentlichen Personennahverkehrs. Als Aufgabenträger für
den ÖPNV ist die Stadt Dresden
für die Organisation und Planung des Bus- und Straßenbahnverkehrs im
Stadtgebiet zuständig, sodass die temporär benötigten Bedarfe von
April bis Oktober 2033 frühzeitig eingeplant werden können.
„Ist unter
der angespannten Haushaltlage die BUGA noch vertretbar (21)?“
Mit der
zurückliegenden Beschlussfassung des Stadtrates zum Doppelhaushalt
2025/2026 ist es gelungen, die Zukunftsfähigkeit Dresdens zu sichern
– sowohl bei den Investitionen, als auch im konsumtiven Bereich.
Durch die Einrichtung eines Brückenfonds werden infrastrukturelle
Projekte wie die
Wiedererrichtung der Carolabrücke vorangetrieben. Die aktuellen
Schwierigkeiten im Rahmen
der Finanzierung der Dresdner Verkehrsbetriebe sollen mit
städtischen Mitteln ausgeglichen werden. Dieser Schritt ist ein
klares Bekenntnis zum ÖPNV, insbesondere zur DVB und ihren
Beschäftigten.
Die
Bundesgartenschau soll erst im Jahr 2033 stattfinden. Als größtes
städtebauliches Entwicklungsprojekt der kommenden Jahre, muss sich
die BUGA trotzdem den gegenwärtigen Rahmenbedingungen stellen und
einen Beitrag zur allgemeinen Haushaltssituation in den öffentlichen
Haushalten leisten.
In diesem
Sinne wird aktuell eine Fokussierung der BUGA-Konzeption erarbeitet.
Durch die Fokussierung ist gewährleistet, dass die wesentlichen
Prämissen wie der Abbau städtebaulicher und sozialer Missstände, die
Schaffung von Retentionsbereichen, die Anwendung des
Schwammstadt-Prinzips und der Klimaresilienz weiterhin im Fokus
stehen. Ebenso wird die Aufwertung von Naturräumen und die Stärkung
der Naherholungsfunktion weiterverfolgt.
„Finanzierung
Ist die
Finanzierung, einschließlich der Planungen, aller
Hochwasserschutzmaßnahmen weiterhin gesichert (22)?“
Für
die bauliche Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme M30 im Altelbarm
werden durch die Landeshauptstadt Dresden in Erwartung einer
Fördermittelbescheidung des Freistaates Sachsen im ersten
Halbjahr 2025 weiterhin Haushaltsmittel zur Kofinanzierung
(Eigenanteil) vorgehalten. Auch für die
grundlegenden Untersuchungen eines Gebietsschutzes für den Stadtteil
Laubegast an der Stromelbe
(Maßnahme Z1) sind im Haushalt des Freistaates Sachsen
Haushaltsmittel eingestellt.
„Anderes
Thema: Studie TU „Mobilität in Städten"
Die
Ergebnisse der Studie entsprechen nicht der Realität! Die Straßen
sind voll und die Aggressivität
steigt. Wesentliche Gruppen von Verkehrsteilnehmern fehlen in der
Studie.
Offensichtlich wurden die Transporter (Baufirmen, Handwerker...) aus
ganz Sachsen nicht berücksichtigt. Die Zahl der Paket- und
Lieferdienste steigt ständig. Die Aggressivität dieser Gruppen ist
besonders hoch. Touristen
fehlen ebenso, wie die Besucher mehrmals wöchentlich stattfindender
Großveranstaltungen. Radfahrer haben zugenommen, allerdings nur in
den Monaten April bis September! Fußgänger
wurden als Zunahme ausgewiesen.
Warum tun
sie nichts für deren Schutz z.B. Neustädter Markt, Prager Straße,
Elberadweg und Laubegaster Ufer (23)? Das Verkehrskonzept auf dieser
Studie aufzubauen, ist sehr fragwürdig!“
Die
Erhebung "Mobilität in Städten", 1972 als "System repräsentativer
Verkehrsbefragungen (SrV)" begründet, dient der Ermittlung von
Mobilitätskennwerten der städtischen Wohnbevölkerung. Damit werden
einerseits wichtige Datengrundlagen der kommunalen Verkehrsplanung
auf Basis eines einheitlichen
Erhebungsdesigns regelmäßig aktualisiert und analysiert.
Andererseits lassen sich stadtübergreifende
Trends der Mobilität und ihrer Randbedingungen unter Nutzung großer
Stichproben erforschen.
Da die
Grundgesamtheit der SrV-Untersuchung aus den Einwohnerinnen und
Einwohnern einer Stadt oder
Gemeinde besteht, stellt die Mobilität der Wohnbevölkerung den
zentralen Untersuchungsgegenstand dar. Es wird davon ausgegangen,
dass der durch die Wohnbevölkerung erzeugte Verkehr maßgeblich zum
Verkehrsaufkommen eines Untersuchungsraumes beiträgt. Weitere
relevante Verkehrsarten wie
insbesondere die Einpendler-, Touristen- und Besucherverkehre werden
im SrV nicht berücksichtigt. Vom
Wirtschaftsverkehr wird nur in begrenztem Umfang der
Personenwirtschaftsverkehr erfasst, wenn er als
Komponente des Einwohnerverkehrs auftritt.
Die
Befragung erhebt strukturelle Merkmale der Haushalte und der darin
lebenden Personen sowie verhaltensbezogene Personendaten und
Wegedaten für einen vorgegebenen Stichtag. Der
SrV-Standardfragebogen deckt eine Vielzahl planungsrelevanter
Merkmale ab.
Der Umfang
der ausgewerteten Stichprobe für den Durchgang 2023 beträgt für die
Landeshauptstadt Dresden 3.343
befragte Personen.
Die
Ergebnisse der Erhebung „Mobilität in Städten“ fließen neben vielen
anderen Analysen, z. B. auch
zum Pendler- und Wirtschaftsverkehr, in die strategische
Verkehrsplanung der Landeshauptstadt Dresden
ein. Der sich aktuell in Erarbeitung befindliche Dresdner
Mobilitätsplan 2035+, als Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes 2025plus, wird für die gesamte Stadt
erarbeitet und verknüpft vielfältige Konzepte wie z. B. das
Radverkehrskonzept und Beschlüsse des Dresdner Stadtrats.
Zum Schutz
der Fußgängerinnen und Fußgänger erfolgen durch das Ordnungsamt der
Stadt entsprechende Kontrollen in potentiellen Konfliktbereichen, z.
B. Fußgängerzonen mit geltendem Radfahrverbot. |