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Katastrophenschutzamt
 

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Antort des Brand- und Katastrophenschutzamtes vom 26.07.2021 auf eine E-Mail-Anfrage vom 15.07.2021 (siehe unten)

 

Sehr geehrter Herr Renner,

 

vielen Dank für Ihr ausgeprägtes Interesse an Hochwasser und Laubegast. Sie haben dazu wiederholt Schriftwechsel mit der Landeshauptstadt Dresden geführt. Zuletzt hat Ihnen Frau Bürgermeisterin Jähnigen unlängst mit Schreiben vom 15.07.2021 umfassend Auskunft erteilt (Anlage). Von Seiten des Brand- und Katastrophenschutzamtes sehen wir deshalb davon ab, hierzu ergänzend ausführlich zu kommunizieren, zumal sich Fragen der operativen Gefahrenabwehr auch nicht im Vorhinein abschließend beantworten lassen, sondern lageabhängig zu entscheiden sein werden.

 

Im Übrigen handelt es sich bei Hochwässern der Elbe um Schadensereignisse, deren informatorische Vorlaufzeit durchaus auch Maßnahmen der Eigenvorsorge, bis hin zu einem rechtzeitigen Verlassen des Schadensgebietes, umsetzbar erscheinen lassen. Werden Evakuierungsmaßnahmen durch die betroffene Bevölkerung nicht angenommen, erwächst daraus keine Versorgungspflicht durch die Behörde. Für Laubegast wurden in den vergangenen Hochwässern stets Evakuierungen vorgesehen. Ein Pendelverkehr oder eine Grundversorgung für das evakuierte Gebiet ist hingegen nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

BD Friedrich

Abteilungsleiter

 Landeshauptstadt Dresden

Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit| Brand- und Katastrophenschutzamt

Abteilung Katastrophenschutz und Vorbeugender Brandschutz

 


Die Antwort ist bemerkenswert, da sie  nach den Flutkatastrophen in den westlichen Bundesländern Mitte Juli 2021 geschrieben wurde.

Sind die Katastrophenschutzpläne bzw. Hochwasserabwehrpläne für Laubegast geheim oder gibt es keine?


 
E-Mail-Anfrage vom 15.07.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bei extrem günstigem Verlauf könnte es  laut Bürgermeisterin Frau Jährigen in 10 Jahren einen Rettungsweg Salzburger Straße geben. Der Bau einer Brücke wird untersucht. Bis dahin ist noch viel Zeit und zu einer eventuellen Evakuierung bis zur Fertigstellung des Rettungsweges gibt es sehr widersprüchliche Angaben.

 

Im Schreiben  vom 07.06.2021 des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft von Dr. Eckardt kann man folgendes lesen:

 

„Für gegenwärtige Evakuierungsanforderungen (ab circa 900 Zentimeter am Pegel Dresden) weist die Landeshauptstadt auf die Leubener Straße als verfügbaren Rettungsweg hin, für dessen Sicherung die entsprechenden Vorkehrungen im Hochwasserabwehrplan der Landeshauptstadt Dresden eingeplant sind.“

 

In einem Schreiben der Stadtratsfraktion der FDP vom 08.07.2021 wird von Herrn Blödner ebenfalls die Leubener Straße als Evakuierungsweg benannt:

 

„Nach meinem Kenntnisstand sieht die Planung der Landeshauptstadt die Evakuierung über die Leubener Straße vor. Detaillierte Informationen zum Evakuierungsplan kann Ihnen das Katastrophenschutzamt erteilen.“

 

In den Karten des Themenstadtplanes kann man allerdings erkennen, dass die Leubener Straße bei einem Dresdener Pegel von 8,30m überspült wird. Dies kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen und mit Bildern (siehe www.laubegast-online.de) belegen. 

 

Hochwasser 2013 Pegel 8,40m  

 

Laubegast wird definitiv bei Pegel Dresden 8,30m zur Insel.

Die Aussage des Staatsministeriums ist entweder falsch oder es gibt neue, bisher nicht veröffentlichte Erkenntnisse.

 

Bei den Hochwassern 2002, 2006 und 2013 gab es Probleme bei der Information der Laubegaster und deren Evakuierung.

Lautsprecherwagen kamen im Bereich der Österreicher Straße zum Einsatz, allerdings wurden diese mit steigendem Pegel abgezogen und erreichten den Süd-/West-Bereich nicht. Sirenen kamen nicht zum Einsatz, weil dies nicht vorgesehen war und somit keine vorgefertigten Texte zur Verfügung standen.

 

Erschwert wird die Situation bei einem erneuten Hochwasser, da nunmehr keine Festnetztelefonie zur Verfügung steht und Handynetze wegen der Stromabschaltung der Stationen ebenfalls ausfallen.

 

2002 und 2013 konnte Laubegast anfangs über die Leubener Straße mittels LKW verlassen werden, später kamen zeitweilig Amphibienfahrzeuge an der Salzburger Straße zum Einsatz. Informationen hierzu gab es keine.

 

Ich gehe davon aus, dass es nach dem Hochwasser 2013 angepasste Pläne gibt.

 

Eine Pandemie, Corona ist offensichtlich noch lange nicht beendet, verschärft die Situation. AHA-Regeln sind bei einer Evakuierung der von Wasser eingeschlossen Laubegaster einzuhalten. Es kann nicht auf Wohnraum bei Freunden zurückgegriffen werden. Hotels sind geschlossen.

 

Fragen:

 

  1. Wurden die Katastrophenschutzpläne bzw. Hochwasserabwehrpläne für Laubegast veröffentlicht und wo sind diese zu finden?

  2. Wie wird die Leubener Straße geschützt, um den Rettungsweg abzusichern?

  3. Wie werden die Laubegaster informiert wenn eine Überflutung bevorsteht?

  4. Wer veranlasst Stromabschaltungen wenn die Gefahr der Überflutung bzw. des Eindringens von Grundwasser besteht.

  5. Wird an der Salzburger Straße eine Pendelbetrieb mit Amphibienfahrzeugen eingerichtet, zu welchen Zeiten steht dieser zur Verfügung.

  6. Können Laubegaster zu jeder Zeit nach Laubegast zurückkehren, wenn sie Laubegast aus freien Stücken oder wegen einer angeordneten Evakuierung verlassen haben.

  7. Wie wird die Kommunikation (z.B. Notrufe) für eingeschlossene Laubegaster sichergestellt?

  8. Welche Möglichkeiten hat die Feuerwehr bei einem Brand oder einer anderen Notsituation im eingeschlossenen Laubegast einzugreifen?

  9. Ist die Anordnung der Evakuierung für Teile oder gesamt Laubegast vorgesehen, wenn ja welche?

  10. Welche Konzepte gibt es bei einer Pandemiesituation?

  11. Wie sollen 12000 Laubegaster während einer Pandemie evakuiert und untergebracht werden?

 

Aktuell kann man sehen wie extreme Wettersituationen zu einem schnellen Ansteigen der Flüsse führen, es kann also jederzeit auch ein Hochwasserereignis für Laubegast eintreten.

 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ihre Antwort werde ich auf laubegast-online.de veröffentlichen.

 

 

 

copyright © Renner Dresden

Stand: 23. März 2024

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