... vielen Dank für Ihren unten
angefügten Mailauszug vom 9. März 2020 an die Sächsische Staatskanzlei,
die das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und
Landwirtschaft mit der Beantwortung zum Thema Hochwasserschutz Laubegast
beauftragt hat.
Bezogen auf die Stromelbe sieht die
Kooperationsvereinbarung der Stadt Dresden mit der
Landestalsperrenverwaltung eine erweiterte Grundlagenermittlung auf
Grundlage des durchgeführten Bürgerbeteiligungsprozesses vor. Erst im
Laufe des Jahres 2019 konnten seitens der Landeshauptstadt unter
Einbeziehung des Stadtrates die Voraussetzungen dafür geschaffen werden,
dass der Betrieb, die Unterhaltung und Lagerung von mobilen Anteilen an
öffentlichen Hochwasserschutzanlagen geregelt werden kann. Von daher war
im Jahr 2018 keine Mittelplanung im Doppelhaushalt 2019/2020 möglich.
Deshalb kann in Abhängigkeit von der Mittelausstattung für das
Hochwasserschutzprogramm bei der gegenwärtig laufenden Aufstellung des
Doppelhaushaltes 2021/2022 die Finanzierung der erweiterten
Grundlagenermittlung durch die Landestalsperrenverwaltung
geprüft werden.
Zu seitens der Landeshauptstadt geplanten Maßnahmen im Süden von Laubegast
liegt uns die Information vor, dass sich der Planfeststellungsbeschluss in
Aufstellung befindet. ... |