Quelle Abschlussdokument, Seite 30 |
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Rot der Anteil der realisiert werden soll |
Schützt M30 Laubegast?
NEIN! Nur einen kleinen Bereich im Süden von Laubegast.
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Verantwortlich für M30: Landeshauptstadt
Nutzen und Abgrenzung
Hochwasserschutzanlage am Altelbarm.
M30 soll einen Schutz des Gebietes zwischen
Leubener-/Großglockner-/Tauern- und Klagenfurter Straße gegen Hochwasser
aus dem Altelbarm bis mindestens HQ100 bieten. Die Karten
"Elbe-potentiell überschwemmte Flächen" des
Themenstadtplans zeigen aber
auch, dass bei höheren Pegelständen sich das Hochwasser der Stromelbe in
dieses Gebiet ausbreitet.
Weiterhin zeigen die Erfahrungen der Hochwasser 2002, 2006 und 2013,
dass die Grundwasserproblematik zu berücksichtigen ist. In Kellern, die
nicht als Weiße Wanne ausgebildet sind (in diesem Gebiet eher die
Ausnahme), ist dennoch mit dem Eindringen von Grundwasser zu rechnen.
Technische Anlagen sind trotz M30 zu schützen.
Die Maßnahme M30 bringt keine Verbesserungen für Laubegaster außerhalb
dieses Gebietes.
Laubegast ist bei Pegeln über 8,25m1)
(bisher 8,30m) auch mit M30 weiterhin nicht erreichbar.
Stand
Gegenüber dem Abschlussbericht wurde die Maßnahme gekürzt. Die
Begründung (siehe nachfolgenden Auszug) ist eigenwillig.
Weder bei den Gartenvereinen,
noch bei der
Wohnungsbaugenossenschaft
ist die Aussage nachvollziehbar.
Der
Text entspricht fast wörtlich der Aussage zur Stromelbe im
Abschlussdokument. Wurden hier Stromelbe und Altelbarm verwechselt?
Das Land Sachsen hat im Juni 2021 für M30 noch keinen
Planfeststellungsbeschluss erteilt.
Am 01.07.2021 überraschte dann eine Medieninformation. Der
Planfeststellungsbeschluss wurde erteilt.
Eine Umsetzung der Maßnahme
im Zeitraum 2021/2022 ist dennoch
unrealistisch.
Die Auslegung der Genehmigungsplanung
M30, 1. Tektur,
erfolgte im
Zeitraum
20. Juli
bis 2. August 2021.
In der Genehmigungsplanung
M30, 1. Tektur, kann man u.a. lesen, die Leubener Straße wird durch
eine mobile Hochwasserschutzanlage verschlossen. Der Aufbau soll bei
einem Dresdner Pegel von 8,50m erfolgen.
Bereits bei einem Pegel von 8,25m
wird die Leubener Straße überflutet. Das Befahren mit "normalen"
Rettungsfahrzeugen ist bei diesem Pegel ohnehin nicht mehr möglich.
Vermutlich wurde deshalb auch auf die Überfahrung für Rettungsfahrzeuge
am westlichen Knick der Tiroler Straße (siehe
6. Forum, Folie 16) verzichtet. Allerdings ist damit auch die
Zufahrt für hochwassertaugliche Katastrophenschutzfahrzeuge
mit einer Watfähigkeit bis 1200 mm Höhe
nicht möglich. Diese Situation zeigt ein
Bild auf der
Seite der Landeshauptstadt aus dem Jahr 2013, ein LKW steht vor
einem Damm aus Sandsäcken und kann nicht nach Laubegast einfahren.
Die Dringlichkeit des Ausbaus der Salzburger Straße wird
damit nochmals untermauert. |
Landeshauptstadt Internetseite zu M30
:
Vorplanung des Gebietsschutzes:
01.07.2021
Information zum Planfeststellungsbeschluss für die M30:
01.07.2021:
Die Landesdirektion hat
Planfeststellungsverfahren des Hochwasserschutzes Laubegast
abgeschlossen, die Landeshauptstadt kann die Maßnahme M30 am Altelbarm
realisieren (Medieninformation).
Information zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für die
Maßnahme M30 (Altelbarm):
M30
Genehmigungsplanung
1. Tektur
Auslegung am
2. August
2021 beendet
Erläuterungsbericht
Übersichts-und Lagepläne
Alle Dokumente:
1)
Bisher angenommener Wert 8,30m, neuer Wert 8,25m laut Landeshauptstadt Dresden,
Geschäftsbereich Umwelt und Komunalwirtschaft, Schreinben vom
15.07.2021, Abschnitt 4 |