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6. RW Leubener Straße
 

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6. Rettungsweg Leubener Straße - Irrtum oder coole Lösung?

Ergänzende Informationen
 

Hochwasser 2013 Pegel 8,40m  weitere Bilder

Vorschlag zum 2. Beteiligungsprozess: Schutz der Leubener Straße bis Pegel DD 9,00 m, durch Aufschüttungen östlich der Straße auf das gleiche Niveau wie westlich der Straße (unveränderte Abflussbedingungen)

Antwort des Umweltamtes vom 11.01.2022: Entgegen der Annahme würde diese Maßnahme zu einer weiteren erheblichen Verschlechterung der Abflussverhältnisse führen. Deshalb ist im o. g. Gestaltungskonzept vorgesehen, langfristig das Geländeniveau westlich der Leubener Straße abzusenken und dadurch die Abflussbedingungen wieder zu verbessern.

Also keine coole Lösung. Die nachfolgende Ausführungen sind damit hinfällig, sind aber zur Darstellung der Entwicklung der Gesamtproblematik weiterhin verfügbar.

 


Die Berechnungen der TU Nürnberg zeigen, das Wasser muss sich ungehindert im Altelbarm ausbreiten können. Dem wird auch in dem "Konzept zur hochwasserangepassten Gestaltung des Abflussgebietes im Altelbarm zwischen Tolkewitz und Zschieren"  Rechnung getragen. Bei  der Präsentationen der Höherlegung Salzburger Straße am 05.11.2019 wurde allerdings auch erwähnt, dass der Altelbarm nicht durchströmt wird.

 

Seit 2019 taucht der Begriff der Teilabrieglung des Altelbarmes auf. Im Schreiben der Bürgermeisterin  Frau Jähnigen für Umwelt und Kommunalwirtschaft vom 03.06.2020 wird die Teilabrieglung erneut erwähnt. Allerdings war auch hier nicht erkennbar, was damit gemeint ist und welcher Zweck verfolgt wird.

Eine Erklärung wurde daher im  Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft 07.06.2021 vermutet:

 

Auszug aus dem Schreiben vom 07.06.2021 des Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
   

Bekanntlich wird die Leubener Straße bei einem Pegel von 8,25m1) überspült. Wie kann die Leubener Straße dann bei Pegel 9m als verfügbarer Rettungsweg ausgewiesen werden. Der nächste Teilsatz hätte eine Erklärung liefern können: „Die Sicherung der Leubener Straße ist im Hochwasserabwehrplan eingeplant!“.

Daraus ergaben sich die nachfolgenden Fragen:

  • Sollen entlang der Leubener Straße Dämme geschüttet oder Mauern errichtet werden? 

  • Welche Auswirkungen hat dies?

  • Steigt der Pegel im Altelbarm?

  • Steigt das Grundwasser?

  • Kann man das Eindringen des Grundwassers  in den  Kanal Leubener Straße verhindern?

  •  Lenkt der Kanal Leubener Straße das Wasser bei einem Extremhochwasser des Lockwitzbaches direkt nach Laubegast, statt in den Altelbarm.

  •  Wie würde der zukünftige Schnellradweg geführt? Wie soll die Kreuzung der abgesicherten Leubener Straße ausgeführt werden?

  • Ist die gekürzte Variante von M30 dann noch sinnvoll?

Bei einem Extremhochwasser des Lockwitzbaches wären auch bei dieser Variante alle Zufahrten nach Laubegast blockiert, nicht so bei dem Rettungsweg Salzburger Straße.

 

Obwohl der Planfeststellungsbeschluss für M30 bereits 2020 vorliegen sollte, war dieser Mitte 2021 immer noch nicht erteilt.

Seit 01.07.2021 war klar, die Landesdirektion hat Planfeststellungsverfahren abgeschlossen und M30 kann gebaut werden. Die Schreiben des Oberbürgermeisters vom 22.09.2021 und der SMEKUL vom 07.10.2021 zeigen, es war nur fehlende Kommunikation und ein Irrtum zwischen den Behörden.

 

Dennoch sollte man das Thema nicht so schnell zu den Akten legen.

 

Im Schreiben des OB vom 22.09.2021 wird die Teilabrieglung des Altelbarmes erstmalig genauer beschrieben. Es wird eine Variante im Bereich des Vereins Elbtal II (ehemalige Teilanlage Neu Leuben) bis Ende 2021 untersucht. Sollte eine Teilabrieglung an dieser Stelle möglich sein, dann dürfte der Teilabrieglung an der Leubener Straße ebenso nichts im Wege stehen.

 

Wenn eine Abrieglung des Altelbarmes

  • keine negativen Auswirkungen auf das Gesamtsystem hat,

  • Grundwasser beherrschbar ist und

  • Einströmen von Wasser über die Leubener Straße bei Extremhochwasser des Lockwitzbaches und des Flutgrabens nach Laubegast verhindert werden kann,

·     ist der geschützte Rettungsweg Leubener Straße eine Alternative zum Rettungsweg Salzburger Straße. Laubegast wäre bis zu einem Pegel von mindestens 9,24m (HQ100) erreichbar.

Auch eine Hochwasserbuslinie wäre möglich.

 

Da der Rettungsweg Salzburger Straße zur Genarationenaufgabe deklariert wurde, ist jede Verbesserung der Situation an der Leubener Straße wünschenswert.

 

Dies hätte der Plan sein können.

 

 

 

Schreiben des OB vom 22.09.2021, Schwerpunkte:

  • Stromelbe Z1

  • Altelbarm, (Teil-)Abrieglung

  • M30

  • Kein Sirenensignal bei Hochwasser

  • Evakuierung Laubegast

 

Schutz der Leubener Straße bis Pegel 9,00m

 

Bleibt die Frage, ist es eine Teilabrieglung, wenn ein Damm auf der Ostseite der Leubener Straße mit der gleichen Höhe wie das Gelände der Westseite aufgeschüttet würde?

 

 Die Hochwasserkarten liefern dabei wertvolle Informationen. Die Karte Pegel 8,78m zeigt, bei diesem Pegel wird zwar die Leubener Straße, aber nicht das angrenzende Gelände westlich der Straße überflutet. Erfahrungen aus dem Jahr 2013 bestätigen dies. Die Landeshauptstadt hat auf ihrer Seite eine interessante Aufnahme von Peter Haschenz veröffentlicht. Diese zeigt die überflutete Salzburger Straße, das Eindringen von Elbwasser in die große Kiesgrube an der Westseite und die überspülte Leubener Straße. Der Bereich zwischen Kiesgrube und Leubener Straße ist wasserfrei.

 

Dieser Bereich liegt ca. 50cm über dem Straßenniveau. Ein Damm auf der Ostseite der Leubener Straße mit gleicher Höhe wie auf der Westseite wäre damit keine Abrieglung. Die Straße wäre länger nutzbar und die mobile Wand müsste erste bei einem Pegel von ca. 9,00m errichtet werden. Die Kosten für den Damm dürften vergleichsweise gering sein.

 

Eine der beiden Rettungswegvarianten (Salzburger- oder Leubener Straße) sollte schnellstens realisiert werden, vielleicht in Verbindung mit einem Damm auf der Ostseite zum Schutz der Leubener Straße bis 9,00m.

 

Wurde dies jemals untersucht?

 


Vorschlag zum 2. Beteiligungsprozess:  Beseitigung von Bewuchs, Einebnung und unsichtbare Befestigung einer möglichen Umfahrung M30 an der Tauernstraße in Höhe Am Fuchsbau

Antwort des Umweltamtes vom 11.01.2022: Als dauerhafte Lösung steht dieser Vorschlag im Widerspruch zum o. g., vom Stadtrat beschlossenen Gestaltungskonzept. Danach soll langfristig der Bereich westlich der Leubener Straße abgesenkt werden. Die gegenwärtig präferierte, langfristige Lösung zur Verbesserung der Evakuierungssituation besteht in der Ertüchtigung der Salzburger Straße. Als Übergangslösung stehen diesem Vorschlag zudem die Belange des Landschaftsschutzgebietes entgegen.

 Überarbeitet 14.01.2022

 

SMEKUL: Richtigstellung des Verursachers der falschen Pegelangabe Rettungsweg Leubener Straße vom 07.10.2021

 

 

   
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Letzte Änderung:  20. Oktober 2024

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