Das Wichtigste zuerst. Die Hochwasserkarten des
Themenstadtplanes sollte jeder Laubegaster kennen. Ebenso das
Informationsblatt für "Neulaubegaster" und die Bürgerinformation der
Landeshauptstadt. Auf das Handy geladen sind diese, auch bei
Stromabschaltungen, jederzeit verfügbar.
Gefahrenabwehr
Hierzu
erklärt der Oberbürgermeister:
„… Details bis zum Eintritt des
Ereignisses tatsächlich offenbleiben und es keine abschließend
ausgearbeiteten Schemata dafür gibt. Im Übrigen ist gerade dies die
Stärke solcher Gefahrenabwehrsysteme, …, gestattet sie doch eine
flexibel angepasste Reaktion auf die Lage.“
In
Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen
hat dies im Sommer 2021 allerdings nicht funktioniert.
Obwohl sich
die Ereignisse 2013 exakt bei den gleichen Pegeln wie 2002 und 2006
wiederholt haben, gibt es keinen veröffentlichten Plan, welche Maßnahmen in Abhängigkeit
vom Pegel einzuleiten sind.
Sirenen
Bei einem Hochwasser der Elbe kommen die Sirenen nicht zum Einsatz!
Oberbürgermeister:
„…eine
Gefahr dann "akut" ist (und eine Warnung durch Sirenen rechtfertigt),
wenn ein potentieller Schaden in hinreichender zeitlicher Nähe zu
erwarten ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein Schaden erst in zwei oder
drei Tagen eintreten wird. Das Sirenensystem der Landeshauptstadt
Dresden ist eine Warneinrichtung und kein Stadtradio.“
Auch bei einer
unmittelbar bevorstehenden Überflutung der Leubener Straße, der letzten
Möglichkeit Laubegast zu verlassen, kommen Sirenen nicht zum Einsatz!
Das ein ganzer Stadtteil vom Wasser eingeschlossen wird, mit der Gefahr
der kompletten Überflutung, ist aus Sicht der Stadtverwaltung keine
akute Gefahr!
Evakuierung
Es obliegt den Einwohnern und Gästen sich rechtzeitig zu informieren und
das Gebiet zu verlassen.
Das Katastrophenschutzamt erklärt hierzu:
"Im Übrigen handelt es sich bei Hochwässern der Elbe um
Schadensereignisse, deren informatorische Vorlaufzeit durchaus auch
Maßnahmen der Eigenvorsorge, bis hin zu einem rechtzeitigen Verlassen
des Schadensgebietes, umsetzbar erscheinen lassen. Werden
Evakuierungsmaßnahmen durch die betroffene Bevölkerung nicht angenommen,
erwächst daraus keine Versorgungspflicht durch die Behörde. Für
Laubegast wurden in den vergangenen Hochwässern stets Evakuierungen
vorgesehen.1) Ein Pendelverkehr oder eine Grundversorgung für
das evakuierte Gebiet ist hingegen nicht vorgesehen."
Ob und wann 2013 eine Evakuierung angeordnet wurde, ist
umstritten. Laut einem Interview der Leubener Zeitung im Jahr 2013 war
es eine freiwillige Evakuierung.1)
Bei einer freiwilligen Evakuierung ist
die Rückkehr nach Laubegast jederzeit möglich. Dies steht aber im
Widerspruch zur Aussage von 2021
;“… erwächst daraus
keine Versorgungspflicht durch die Behörde“.
und der
Oberbürgermeister
bekräftigte
nochmals:
“
… Dies nicht zu tun sowie Angebote der Evakuierung nicht zu
nutzen, führt nicht zur Pflicht der Behörde, im Überschwemmungsgebiet
auf eigenen Entschluss zurückgebliebene Personen zu versorgen.“
Die Prüf- und
Untersuchungsaufträge des Ergebnisdokumentes wurden 2011 in den
Stadtratsbeschluss 1328/11 überführt.
Die Aufträge
des Stadtrates von 2011 sind eindeutig. Wieso ist der Oberbürgermeister 2021
nicht in der Lage anzugeben, wo die geforderten Dokumente eingesehen
werden können?
Die
Landeshauptstadt rechnet für das Jahr 2021 mit 3400 Einwohnern über 65
Jahre (Statistik 2012), davon dürfte ein erheblicher Teil pflegebedürftig
sein. Sollte es nicht wenigstens für diese Personengruppe einen Plan für
eine Evakuierung und Unterbringung geben? Das die Pandemie 2022 noch
nicht beendet sein wird, erschwert eine Evakuierung zusätzlich.
Im Ergebnisdokument ist auf Seite
34 zu lesen: " In Bezug auf Aufklärung und Information wurde
festgestellt, dass grundsätzlich die öffentliche Hand eine
"Bringepflicht" hat und eine "Holpflich" jedes Einzelnen besteht.
Bisher gibt es nur allgemeine Bürgerhinweise, aber nichts Spezifisches
für Laubegast.
Vorschlag zum
2. Beteiligungsprozess: Erstellung und
Veröffentlichung eines spezifischen Evakuierungsplans für Laubegast
(sie dürfen bei Laubegast-online abschreiben, „Wichtige
Informationen für Neu-Laubegaster“) mit Angaben zu einem
Ersatzverkehr und dessen Haltestellen in Abhängigkeit vom Pegel.
Pläne insbesondere für die Zeit bis zur Umsetzung Höherlegung
Salzburger Straße
Antwort des Umweltamtes vom 11.01.2022: Ein
Evakuierungsplan kann analog zur Planung operativer Verbaulinien nur
konkret im Ereignisfall spezifiziert werden. Dazu hängt er von zu
vielen Rahmenbedingungen ab. Die entsprechenden Arbeiten werden im
Hochwasserfall durch den Verwaltungsstab koordiniert. Als Grundlage
für die erweiterte Grundlagenermittlung zur Hochwasserschutzmaßnahme
Z1 wird eine Untersuchung von Evakuierungsszenarien in 2022
erfolgen. Damit können auch der DVB Grundlagen für die Planung des
Ersatzverkehrs zur Verfügung gestellt werden.
Vorschlag zum
2. Beteiligungsprozess: Sirenensignale
sechs und eine Stunde vor einer zu erwartenden Überflutung der
Leubener Str. durch die Elbe
Antwort des Umweltamtes vom 11.01.2022: Die Möglichkeiten
der Nutzung des Dresdner Sirenensystems werden zum 2. Forum zu
Hochwasserabwehr und Evakuierung in Laubegast am 03.02.2022
vorgestellt. Über die Nutzung von Sirenensignalen wird in
Abhängigkeit der Vorwarnzeiten durch die Informationen des
Landeshochwasserzentrums und der situativen Lage entschieden.
Vorschlag zum
2. Beteiligungsprozess: Erstellung und
Veröffentlichung eines spezifischen Evakuierungsplans für Laubegast
(sie dürfen bei Laubegast-online abschreiben, „Wichtige
Informationen für Neu-Laubegaster“) mit Angaben zu einem
Ersatzverkehr und dessen Haltestellen in Abhängigkeit vom Pegel.
Pläne insbesondere für die Zeit bis zur Umsetzung Höherlegung
Salzburger Straße
Antwort des Umweltamtes vom 11.01.2022: Ein
Evakuierungsplan kann analog zur Planung operativer Verbaulinien nur
konkret im Ereignisfall spezifiziert werden. Dazu hängt er von zu
vielen Rahmenbedingungen ab. Die entsprechenden Arbeiten werden im
Hochwasserfall durch den Verwaltungsstab koordiniert. Als Grundlage
für die erweiterte Grundlagenermittlung zur Hochwasserschutzmaßnahme
Z1 wird eine Untersuchung von Evakuierungsszenarien in 2022
erfolgen. Damit können auch der DVB Grundlagen für die Planung des
Ersatzverkehrs zur Verfügung gestellt werden.
Erstveröffentlichung
26.10.2021 |