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12. Warnung und Evakuierung
 

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12. Warnung und Evakuierung Ergänzende Informationen

 

 

Das Wichtigste zuerst. Die Hochwasserkarten des Themenstadtplanes sollte jeder Laubegaster kennen. Ebenso das Informationsblatt für "Neulaubegaster" und die Bürgerinformation der Landeshauptstadt. Auf das Handy geladen sind diese, auch bei Stromabschaltungen,  jederzeit verfügbar. 

 

Gefahrenabwehr

Hierzu erklärt der Oberbürgermeister:

 „… Details bis zum Eintritt des Ereignisses tatsächlich offenbleiben und es keine abschließend ausgearbeiteten Schemata dafür gibt. Im Übrigen ist gerade dies die Stärke solcher Gefahrenabwehrsysteme, …, gestattet sie doch eine flexibel angepasste Reaktion auf die Lage.“

 

In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat dies im Sommer 2021 allerdings nicht funktioniert.

Obwohl sich die Ereignisse 2013 exakt bei den gleichen Pegeln wie 2002 und 2006 wiederholt haben, gibt es keinen veröffentlichten Plan, welche Maßnahmen in Abhängigkeit vom Pegel einzuleiten sind.

 

Sirenen

Bei einem Hochwasser der Elbe kommen die Sirenen nicht zum Einsatz!

Oberbürgermeister:

 „…eine Gefahr dann "akut" ist (und eine Warnung durch Sirenen rechtfertigt), wenn ein potentieller Schaden in hinreichender zeitlicher Nähe zu erwarten ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein Schaden erst in zwei oder drei Tagen eintreten wird. Das Sirenensystem der Landeshauptstadt Dresden ist eine Warneinrichtung und kein Stadtradio.“

Auch bei einer unmittelbar bevorstehenden Überflutung der Leubener Straße, der letzten Möglichkeit Laubegast zu verlassen,  kommen Sirenen nicht zum Einsatz! Das ein ganzer Stadtteil vom Wasser eingeschlossen wird, mit der Gefahr der kompletten Überflutung, ist aus Sicht der Stadtverwaltung keine akute Gefahr! 

Evakuierung

Es obliegt den Einwohnern und Gästen sich rechtzeitig zu informieren und das Gebiet zu verlassen.

 

Das Katastrophenschutzamt erklärt hierzu:

"Im Übrigen handelt es sich bei Hochwässern der Elbe um Schadensereignisse, deren informatorische Vorlaufzeit durchaus auch Maßnahmen der Eigenvorsorge, bis hin zu einem rechtzeitigen Verlassen des Schadensgebietes, umsetzbar erscheinen lassen. Werden Evakuierungsmaßnahmen durch die betroffene Bevölkerung nicht angenommen, erwächst daraus keine Versorgungspflicht durch die Behörde. Für Laubegast wurden in den vergangenen Hochwässern stets Evakuierungen vorgesehen.1) Ein Pendelverkehr oder eine Grundversorgung für das evakuierte Gebiet ist hingegen nicht vorgesehen."

Ob und wann 2013 eine Evakuierung angeordnet wurde, ist umstritten. Laut einem Interview der Leubener Zeitung im Jahr 2013 war es eine freiwillige Evakuierung.1)  Bei einer freiwilligen Evakuierung ist die Rückkehr nach Laubegast jederzeit möglich. Dies steht aber im Widerspruch zur Aussage von 2021

;“… erwächst daraus keine Versorgungspflicht durch die Behörde“.

und der Oberbürgermeister bekräftigte nochmals:

… Dies nicht zu tun sowie Angebote der Evakuierung nicht zu nutzen, führt nicht zur Pflicht der Behörde, im Überschwemmungsgebiet auf eigenen Entschluss zurückgebliebene Personen zu versorgen.“

Die Prüf- und Untersuchungsaufträge des Ergebnisdokumentes wurden 2011 in den Stadtratsbeschluss 1328/11 überführt.

 

 

Die Aufträge des Stadtrates von 2011 sind eindeutig. Wieso ist der Oberbürgermeister 2021 nicht in der Lage anzugeben, wo die geforderten Dokumente eingesehen werden können?

 

Die Landeshauptstadt rechnet für das Jahr 2021 mit 3400 Einwohnern über 65 Jahre (Statistik 2012), davon dürfte ein erheblicher Teil pflegebedürftig sein. Sollte es nicht wenigstens für diese Personengruppe einen Plan für eine Evakuierung und Unterbringung geben? Das die Pandemie 2022 noch nicht beendet sein wird, erschwert eine Evakuierung zusätzlich.

 

Im Ergebnisdokument ist auf Seite 34 zu lesen: " In Bezug auf Aufklärung und Information wurde festgestellt, dass grundsätzlich die öffentliche Hand eine "Bringepflicht" hat und eine "Holpflich" jedes Einzelnen besteht. Bisher gibt es nur allgemeine Bürgerhinweise, aber nichts Spezifisches für Laubegast.

 


Vorschlag zum 2. Beteiligungsprozess: Erstellung und Veröffentlichung eines spezifischen Evakuierungsplans für Laubegast (sie dürfen bei Laubegast-online abschreiben, „Wichtige Informationen für Neu-Laubegaster“) mit Angaben zu einem Ersatzverkehr und dessen Haltestellen in Abhängigkeit vom Pegel. Pläne insbesondere für die Zeit bis zur Umsetzung Höherlegung Salzburger Straße

  Antwort des Umweltamtes vom 11.01.2022:  Ein Evakuierungsplan kann analog zur Planung operativer Verbaulinien nur konkret im Ereignisfall spezifiziert werden. Dazu hängt er von zu vielen Rahmenbedingungen ab. Die entsprechenden Arbeiten werden im Hochwasserfall durch den Verwaltungsstab koordiniert. Als Grundlage für die erweiterte Grundlagenermittlung zur Hochwasserschutzmaßnahme Z1 wird eine Untersuchung von Evakuierungsszenarien in 2022 erfolgen. Damit können auch der DVB Grundlagen für die Planung des Ersatzverkehrs zur Verfügung gestellt werden.

Vorschlag zum 2. Beteiligungsprozess: Sirenensignale sechs und eine Stunde vor einer zu erwartenden Überflutung der Leubener Str. durch die Elbe

  Antwort des Umweltamtes vom 11.01.2022: Die Möglichkeiten der Nutzung des Dresdner Sirenensystems werden zum 2. Forum zu Hochwasserabwehr und Evakuierung in Laubegast am 03.02.2022 vorgestellt. Über die Nutzung von Sirenensignalen wird in Abhängigkeit der Vorwarnzeiten durch die Informationen des Landeshochwasserzentrums und der situativen Lage entschieden.

Vorschlag zum 2. Beteiligungsprozess: Erstellung und Veröffentlichung eines spezifischen Evakuierungsplans für Laubegast (sie dürfen bei Laubegast-online abschreiben, „Wichtige Informationen für Neu-Laubegaster“) mit Angaben zu einem Ersatzverkehr und dessen Haltestellen in Abhängigkeit vom Pegel. Pläne insbesondere für die Zeit bis zur Umsetzung Höherlegung Salzburger Straße

  Antwort des Umweltamtes vom 11.01.2022: Ein Evakuierungsplan kann analog zur Planung operativer Verbaulinien nur konkret im Ereignisfall spezifiziert werden. Dazu hängt er von zu vielen Rahmenbedingungen ab. Die entsprechenden Arbeiten werden im Hochwasserfall durch den Verwaltungsstab koordiniert. Als Grundlage für die erweiterte Grundlagenermittlung zur Hochwasserschutzmaßnahme Z1 wird eine Untersuchung von Evakuierungsszenarien in 2022 erfolgen. Damit können auch der DVB Grundlagen für die Planung des Ersatzverkehrs zur Verfügung gestellt werden.

Erstveröffentlichung 26.10.2021

2013

1)Freiwillige  Evakuierung

 

 

26.07.2021

Katastrophenschutzamt Dresden

Antwort auf eine Anfage vom 15.07.2021 u.a. zu Hochwasserschutz, Evakuierung, operative Gefahrenabwehr, Amphibienfahrzeug-Pendelverkehr und Warnung 

 

 

 

Schreiben des OB vom 22.09.2021, Schwerpunkte:

  • Stromelbe Z1

  • Altelbarm, Abrieglung

  • M30

  • Kein Sirenensignal bei Hochwasser

  • Evakuierung Laubegast

 

Weiter zu: 13. Resümee  

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Stand: 23. März 2024

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